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Pressemitteilung

Besuchsverbot für Besucher

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionslage, insbesondere in den Nachbarkreisen und in den angrenzenden Städten Kiel und Neumünster, ist das Besuchsverbot nunmehr auf alle Besucher der Klinik in Preetz erweitert worden. Auch für Besucher mit einem Wohnsitz im Kreis Plön ist nun ein Besuchsverbot ausgesprochen worden.


Nachdem in den benachbarten Kliniken bereits vor einiger Zeit ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen wurde, hat sich die Klinik in Preetz dazu entschieden, ebenfalls ein generelles Besuchsverbot auszusprechen.


Ausnahmen sind Besuche, bei denen sozialethische Gründe vorliegen, zum Beispiel bei dem Besuch von sterbenden Patienten oder bei Kindern. Sie sind weiterhin möglich.


Aufgrund der steigenden Covid-19-Fallzahlen wurde zudem festgelegt, dass die Klinik in Preetz lediglich mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz betreten werden kann.


Die Begleitung von Schwangeren bei der Geburt durch eine Begleitperson ist selbstverständlich weiter möglich.
Näheres zu der Besucherregelung ist auf der Homepage der Klinik in Preetz zu finden.


Trotz der vergleichsweise niedrigen Inzidenz im Kreis Plön gilt es vorsichtig und achtsam zu handeln. Die derzeit anhaltende und unsichere Entwicklung der Pandemie führte zu dieser Entscheidung.

Weitere Auskünfte erteilt:

Dipl.-Volkswirt Hermann Bölting

Geschäftsführer der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
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