Die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Plön gemeinnützige GmbH besitzt als Organ neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung einen Aufsichtsrat. Dessen Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen. Er berät alle Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung vor.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Personen. Der Landrat bzw. die Landrätin des Kreises Plön ist Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Vier Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes als Vertreter*innen der Mitarbeiter*innen zu wählen. Die übrigen sieben Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung bestellt.